Wozu benötige ich ein Fortbildungsdiplom?
Fortbildung: gesetzlich geregelte Berufspflicht
Für alle fünf universitären Medizinalberufe ist die Fortbildungspflicht im Medizinalberufegesetz (MedBG) explizit als obligatorische Berufspflicht konzipiert. Die für die Kontrolle zuständigen kantonalen Gesundheitsbehörden sind befugt, eine Verletzung der Fortbildungspflicht mit einem Verweis oder einer Busse von bis zu 20 000 Franken zu ahnden. Die Ausgestaltung der gesetzlichen Fortbildungspflicht – d. h. insbesondere das Festlegen des Umfangs sowie der Art und Weise der Fortbildung – ist hingegen Sache der jeweiligen Berufsorganisation. Für die Ärzteschaft bietet das SIWF zusammen mit seinen Fachgesellschaften ein Fortbildungsdiplom an, das Gesundheitsbehörden und Krankenversicherer gleichermassen anerkennen. Die Voraussetzungen für den Erwerb des Diploms sind im Fortbildungsprogramm detailliert aufgeführt.
Die Fortbildungspflicht beginnt im Jahr nach dem Erwerb des Facharzttitels bzw. nach der Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit in der Schweiz. Wer sich hauptberuflich in Weiterbildung zu einem Facharzttitel oder Schwerpunkt befindet, ist während dieser Zeit nicht fortbildungspflichtig.
Fachspezifische Kernfortbildung und erweiterte Fortbildung
Als Richtmass für den Umfang der Fortbildung gelten 80 Stunden (= Credits) pro Jahr. Nachweispflichtig sind 50 Credits pro Jahr bzw. 150 Credits im Verlauf der dreijährigen Fortbildungsperiode.
Ohne Fortbildungsdiplom keine Abrechnung von Besitzstandleistungen!
10 Jahre nach dem Inkrafttreten von TARMED beanspruchen immer noch 11 000 Ärztinnen und Ärzte insgesamt 765 000 Besitzstandleistungen. Besitzstandpositionen lassen sich weiterhin zeitlich unbefristet abrechnen, allerdings nur, wenn der Nachweis eines Fortbildungsdiploms erbracht ist.
Zur Auswahl
Dank der «erweiterten Fortbildung» besteht in jedem Programm die Möglichkeit, sich in den Fachbereichen der gewünschten Besitzstandpositionen fortzubilden. Die Besitzstandpositionen werden der Gültigkeit des Fortbildungsdiploms entsprechend automatisch verlängert bzw. validiert.
Fortbildungsdiplome im Ärzteverzeichnis www.doctorfmh.ch
Das Ärzteverzeichnis FMH enthält neben allen offiziellen fachlichen Qualifikationen gemäss Weiterbildungsordnung (WBO) auch die Fortbildungsdiplome unter Angabe der Gültigkeitsperiode.
Fazit
Lebenslange Fortbildung ist für eigenverantwortlich tätige Ärztinnen und Ärzte eine Selbstverständlichkeit. Ein Diplom, zwei Funktionen: Der Nachweis für die gesetzliche Fortbildungspflicht ist erbracht und alle Besitzstandpositionen sind validiert.
Nützliche Links und Informationen: