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Übersicht Mitgliedschaften - Swiss Orthopaedics

Übersicht Mitgliedschaften

Ordentliche Mitglieder

Als ordentliche Mitglieder werden Fachärzte für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates aufgenommen, die:

  • ihre ärztliche Tätigkeit hauptsächlich in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein ausüben
  • einen eidgenössischen oder ausländischen anerkannten Facharzttitel besitzen*
  • die von der Gesellschaft definierte Fortbildungspflicht erfüllen
  • von zwei Paten, die selbst seit mindestens fünf Jahren Mitglied von swiss orthopaedics sind, zur Aufnahme empfohlen werden

* Kandidaten mit ausländischem anerkanntem Facharzttitel müssen sich zudem über die bestandene schriftliche Facharztprüfung (Self Assessment) sowie über zwei Jahre an einer anerkannten orthopädischen A- oder B-Weiterbildungsstätte oder fünf Jahre in freier Praxis ausweisen. Von dieser Regelung sind universitäre Berufungen ausgenommen.

Ausserordentliche Mitglieder

Als ausserordentliche Mitglieder werden im Ausland tätige Fachärzte für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates aufgenommen, die Mitglied der Fachgesellschaft ihres Landes sind, sowie Ärzte und Wissenschaftler bzw. Forscher im In- und Ausland, die sich in der Orthopädie oder ihr nahe stehenden Gebieten betätigen, sich für das Fachgebiet interessieren und enge Beziehungen zur Gesellschaft pflegen.

Juniorenmitglieder

Als Juniorenmitglieder werden Ärzte in Weiterbildung in Orthopädie und Traumatologie des Bewegungsapparates aufgenommen, die ihre Weiterbildung an einer von der FMH anerkannten Weiterbildungsstätte in der Schweiz oder an einer Weiterbildungsstätte im Ausland absolvieren und deren Aufnahme von zwei Paten (die selbst seit mindestens fünf Jahren ordentliche Mitglieder von swiss orthopaedics sind, davon ein Leiter einer anerkannten Weiterbildungsstätte) empfohlen wird. Die Juniorenmitgliedschaft ist auf fünf Jahre beschränkt.

Ehrenmitglieder

Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt aufgrund hervorragender Leistungen im Dienste der Orthopädischen Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates. Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung.

Freimitglieder

Ordentliche und ausserordentliche Mitglieder, die das 65. Altersjahr vollendet haben oder nach mindestens zehnjähriger Zugehörigkeit bei swiss orthopaedics keine berufliche Tätigkeit mehr ausüben, können auf schriftliches Gesuch an den Präsidenten die Freimitgliedschaft beantragen. Der Wechsel erfolgt ohne weitere Modalitäten auf Ende des laufenden Geschäftsjahres.

Korrespondierende Mitglieder

Als korrespondierende Mitglieder können Ärzte, Wissenschaftler und Forscher aufgenommen werden, die sich in der Orthopädischen Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates oder benachbarten Fachgebieten ausgezeichnet haben. Die Ernennung erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung.

Interdisziplinäre Mitglieder
Als interdisziplinäre Mitglieder können Fachärztinnen und Fachärzte aus angrenzenden Fachgebieten aufgenommen werden, die nicht Träger des Facharzttitels für Orthopädie und Traumatologie sind, ihre ärztliche Tätigkeit in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein ausüben und die
  • sich für das Fachgebiet Orthopädie interessieren und enge Beziehungen zur Gesellschaft pflegen
  • einen eidgenössischen oder in der Schweiz anerkannten ausländischen Facharzttitel besitzen
  • von 2 ordentlichen Mitgliedern von swiss orthopaedics, die seit mindestens 5 Jahren Mitglied sind (Paten), zur Aufnahme empfohlen werden.
Die Aufnahme erfolgt auf Antrag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung.

Mitgliederbeiträge 2024
(die Mitgliederbeiträge werden jedes Jahr durch die Mitgliederversammlung festgelegt)

Ordentliche Mitglieder: CHF 800.–/Jahr
Ausserordentliche Mitglieder: CHF 100.–/Jahr
Juniorenmitglieder: Mitgliedschaft kostenlos
Ehrenmitglieder: Mitgliedschaft kostenlos
Freimitglieder: Mitgliedschaft kostenlos
Interdisziplinäre Mitglieder: wird anlässlich der Mitgliederversammlung 2025 erstmals festgelegt

Anmeldefrist Antrag Mitgliedschaft:
jeweils der 31. Januar für eine Aufnahme an der Mitgliederversammlung desselben Jahres