SIRIS - Gründe und Trägerschaft
Die Beweggründe
Die Gründungsmitglieder bezwecken die Förderung der Behandlungsqualität in der Implantationsmedizin. Der Nutzen eines nationalen Implantatregisters ist unbestritten. Es dient in erster Linie der Qualitätssicherung der Leistungserbringer, d.h. den Ärzten und Spitälern, und damit der Patientensicherheit. Durch die grosse Anzahl von Vergleichsdaten können die Leistungserbringer Produkte- oder Verfahrensfehler frühzeitig erkennen und damit Haftungsansprüche sowie Reputationsschäden abwenden. Zudem können die Spitäler ihre Qualität im Vergleich zu anderen Spitälern im Sinne eines Benchmarkings messen und ausweisen. Auch für die Wahl der zu verwendenden Implantate gibt das Register mit Aussagen über deren Langzeitverhalten Aufschluss.
Warum ein Register?
Ein gut funktionierendes Register kommuniziert nützliche Informationen. Eine Erkenntnis die schon lange existiert wie auch Prof. Maurice E. Mülller 1963 erwähnte: «Documentation is considered as indespensable for surgeon self-assessment and evaluation of value of the various surgical methods.»
Qualitätsmanagement
Für die Bewertung der Qualität von Behandlung und Implantaten
Verbesserung fördern
Vergleich der eigenen Daten mit denen des Vorjahres oder der Referenzgruppe
Sicherheit gewährleisten
Kontrollsystem im Falle behördlicher Überprüfung oder Rückrufaktionen
Patientenberatung
Aufzeigen evidenz-basierter Therapiemöglichkeiten
Kosten-Nutzen Vergleiche
Generieren wertvoller Daten für den Vergleich von Behandlungskosten und Ergebnis
Frühwarnsystem
Warnung bei Implantatversagen und Aufzeigen von Trends (negative und positive)
Zeitersparnis
Schneller und einfacher Zugriff auf Übersichtsdaten der eigenen chirurgischen Tätigkeit
Die Trägerschaft